Angelvorschriften
  1. Angelerlaubnis in Lagan-Skålåns Fischflegebereich erhalten Sie durch lösen einer Angelkarte.
  2. Die Gültigkeitszeit ist auf der Angelkarte angegeben.
  3. Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht überlassen werden.
  4. Die Angelkarte muss auf anforderung den Aufseher vorgezeigt werden.
  5. Personen die beim Angeln ohne gültigen Angelkarte angelroffen werden, werden Strafrechtlich verfolgt.
  6. Personen die mitt verbotenen Angelgerälen angelroffen werden, werden Strafrechtlich verfolgt.
  7. Geltende Mindestgrösse unterschreiten, Verfassung ungeachtet, müssenwieder ausgesetzt werde.
  8. Angelfischerei ist nur von eis erlaubt. Sommerangelfischerei ist nicht erlaubt
Ordnungsvorschriften
  1. Parken Sie Ihr Auto so das Sie nicht die Zufahrt zum Fluss, Waldgebiet oder Åcker blockieren.
  2. Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte nur auf den Campingplätzen aufstellen.
  3. Stören Sie nicht die in der nähe des Flusses wohnenden Leute
  4. Hausgrundstücke und Felder dürfen nicht betreten werden.
  5. Wenn allgemeines Feuerverbot herrscht ist jegliches offenenes Feur im Fischflegebereich verboten.
  6. Nehmen Sie Rücksicht auf das Tierleben und die Pflanze am Fluss.
  7. Lassen Sie niemals Angelleinen-Haken in der Natur zurück, diese können zu qvalvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden. Laut § 23 im Schwedischen Naturschutzgesetz ist es verboten, Unrat in der Natur zurückzulassen.
  8. Die Aufscher sind für Ordnung im Fischbereich verant wortlich Respektieren Sie die Ordnungsregeln und folgen Sie den Anweisungen der Aufseher.
  9. Personen die nicht geltende Destimmungen folgen oder offenbare Rücksichtslosigkiet gegen andere Angeler zeigen, werden von weiteren Fischfang in Lagan-Skålåns Fischflegebereich ausgeschlossen.
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