Angelvorschriften
- Angelerlaubnis in Bräkentorpasjöns Fischflegebereich erhalten Sie durch lösen einer Angelkarte.
- Die Gültigkeitszeit ist auf der Angelkarte angegeben.
- Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht überlassen werden.
- Die Angelkarte muss auf anforderung den Aufseher vorgezeigt werden.
- Personen die beim Angeln ohne gültigen Angelkarte angelroffen werden, werden Strafrechtlich verfolgt.
- Personen die mitt verbotenen Angelgerälen angelroffen werden, werden Strafrechtlich verfolgt.
- Geltende Mindestgrösse unterschreiten, Verfassung ungeachtet, müssenwieder ausgesetzt werde.
- Angelfischerei ist nur von eis erlaubt. Sommerangelfischerei ist nicht erlaubt
Ordnungsvorschriften
- Parken Sie Ihr Auto so das Sie nicht die Zufahrt zum Fluss, Waldgebiet oder Åcker blockieren.
- Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte nur auf den Campingplätzen aufstellen.
- Stören Sie nicht die in der nähe des Flusses wohnenden Leute
- Hausgrundstücke und Felder dürfen nicht betreten werden.
- Wenn allgemeines Feuerverbot herrscht ist jegliches offenenes Feur im Fischflegebereich verboten.
- Nehmen Sie Rücksicht auf das Tierleben und die Pflanze am Fluss.
- Lassen Sie niemals Angelleinen-Haken in der Natur zurück, diese können zu qvalvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden.
Laut § 23 im Schwedischen Naturschutzgesetz ist es verboten, Unrat in der Natur zurückzulassen.
- Die Aufscher sind für Ordnung im Fischbereich verant wortlich Respektieren Sie die Ordnungsregeln
und folgen Sie den Anweisungen der Aufseher.
- Personen die nicht geltende Destimmungen folgen oder offenbare Rücksichtslosigkiet gegen andere Angeler zeigen, werden
von weiteren Fischfang in Bräkentorpasjöns Fischflegebereich ausgeschlossen.
ausschrieben